Keine Hauruckübungen in Graubünden

Jetzt online-Petition an die Bündner Regierung unterschreiben!

SVP Graubünden übergibt der Regierung Petition

In den vergangenen Tagen wurden harte Massnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise durch die Bündner Regierung angeordnet. Die SVP Graubünden kritisierte dabei insbesondere die fehlende Vorlaufszeit sowie die fehlende Krisenkommunikation. So wurde eine funktionierende Branche mit guten Schutzkonzepten über Nacht dem Druck aus Bern geopfert. Da an der vergangenen Dezembersession kein Einsehen der Regierung erkennbar war, startete die Fraktion der SVP direkt eine Petition. Darin werden folgende Punkte gefordert:

  • Bei sämtlichen kantonalen COVID-19 Verordnungen ist eine minimale Vorlaufzeit von 5 Tagen einzuhalten.
  • Weiter ist mit klar messbaren Kriterien vorab zu definieren, wann diese wieder aufgehoben oder verschärft werden.

Innerhalb von wenigen Tagen wurde diese Forderung von über 1'200 Bündnerinnen und Bündnern unterzeichnet. Das zeigt klar, dass bei allen notwendigen Massnahmen nicht einfach die Interessen der einheimischen Bevölkerung übergangen werden können.

Petition

Im bisherigen Verlauf der Pandemie gehörte der Kanton Graubünden zu jenen, welche den Ausgleich zwischen dem Schutz des Einzelnen und der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens gesucht hatten. Dies hat sich seit Freitag, 04.12.20 geändert. Über Nacht hat die Regierung härteste Massnahmen durchgesetzt. Dabei wurde die gesamte Gastronomie in Geiselhaft genommen. Eine Branche, welche die letzten Monate bewiesen hat, dass sie die Lage mit funktionierenden Schutzkonzepten jederzeit im Griff hatte. Zu behaupten, dass nur mit einem zweiwöchigen Gastro-Lockdown die Weihnachtszeit zu retten sei, wirkt zynisch. Auch wird mit einem überhasteten Vorgehen die medizinische Lage nicht verbessert.

Welche Branche wird ohne jegliche Vorlaufszeit als nächstes in die Knie gezwungen? So lassen wir Bündnerinnen und Bündner uns nicht behandeln!

Wir fordern von der Bündner Regierung die Einhaltung folgender Grundsätze:

  • Bei sämtlichen kantonalen COVID-19 Verordnungen ist eine minimale Vorlaufzeit von 5 Tagen einzuhalten.
  • Weiter ist mit klar messbaren Kriterien vorab zu definieren, wann diese wieder aufgehoben  oder verschärft werden.
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